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Clubhaus

Clubhaus Vermietung

An schöner, ruhiger Lage direkt beim Fussballplatz "Schachemerbrücke",
bietet sich unser Clubhaus ideal für Geburtstagsfeiern, Firmenfeste und vieles mehr an.


Vermietung

Unser Clubhaus kann auch von Nicht-Clubmitgliedern gemietet werden.
Die Gebühr für eine Benutzungsdauer bis zu 24 Stunden beträgt CHF 250.- (+ CHF 50.- Depot)

Kontakt für die Vermietung

Nicola Papillo
Berglistrasse 46
8180 Bülach


Bruno Sergio
Webereistrasse 15
8192 Glattfelden

Tel.-Nr. für die Vermietung: 076 407 37 53 (täglich erreichbar von 19.00 - 21.00)


Ausstattung

Unser Clubhaus besitzt einen Aufenthaltsraum für ca. 50 - 70 Personen, zwei WC's und eine eingerichtete Küche.
Der Aufenthaltsraum ist mit einem Cheminée ausgestattet die den Raum auch in der kälteren Jahreszeit warm hält.
Ausserhalb befindet sich ein grosser Vorplatz. 

Benützungsordnung für das Clubhaus des FC-Glattfelden

  • Bei Anlässen, für die eine vorübergehende Wirtschaftsbewilligung erforderlich ist, richtet sich die Polizeistunde
    nach den gesetzlichen Richtlinien der Gemeinde Glattfelden.
    Gesuche um Verlängerung sind rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen.
  • Für die Aufsicht, Uebernahme und Rückgabe der Anlage ist der Clubhausverantwortliche zuständig.
  • Die Benützer haben das Gebäude, Mobiliar und die Umgebung mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.
    Beschädigungen sind dem Abwart unaufgefordert bei der Rückgabe mitzuteilen.
  • Der unterzeichnete Gesuchsteller ist für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung persönlich verantwortlich.
  • Nach Beendigung des Anlasses sind die benützten Räumlichkeiten und die WC-Anlage gründlich zu reinigen.
    Gebrauchtes Geschirr ist sauber abzuwaschen, abzutrocknen und zu verräumen.
    Tische und Stühle sind zu reinigen und gemäss Plan zu stellen.
    Die Umgebung des Clubhauses ist aufzuräumen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen.
    Wird das Clubhaus in mangelhaftem oder ungereinigtem Zustand abgegeben, wird für die Reinigung der
    effektive Zeitaufwand zu ortsüblichem Tarif in Rechnung gestellt.
  • Für Kehrichtsäcke und deren Entsorgung ist der Mieter zuständig. Gebührensäcke können in den Läden in Glattfelden gekauft werden.
  • Telefongesprächs-Taxen werden separat verrechnet.
  • Beim Gebrauch von offenem Feuer ausserhalb des Cheminées (Kerzen, Fackeln etc.) ist das Mobiliar im Bereich dieser Stellen mit feuerfestem, undurchlässigem Material abzudecken. Für allfällige Schäden an Mobiliar und Gebäude haftet der Mieter.
  • Die Tische und Stühle dürfen nicht im Freien aufgestellt werden. Dafür stehen Festbank-Garnituren zur Verfügung.
  • Das Cheminée, die Roste und Spiesse sind nach dem Gebrauch zu reinigen. Die Asche ist jedoch aus Sicherheitsgründen im Cheminée zu belassen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in der Umgebung des Clubhauses ist verboten.
  • Unter Vorbehalt der gesetzlichen Haftpflicht lehnt der FC Glattfelden jegliche Haftung ab.

12.2.2005, Vorstand FC-Glattfelden

 



 

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